Nach der MiGeL-Revision 2022 sind medizinische Bandagen und Fertigorthesen, die aufgrund einer durch die versicherte Person selbst erfolgten Vermessung abgegeben werden, nicht leistungspflichtigt durch die Krankenversicherer. Um in den vollen Genuss der Rückerstattungspflicht zu kommen, besuchen Sie bitte eine unserer Filialen (Wädenswil, Zofingen, Aarau) wo wir die Qualitätsanforderungen für die Abgabe gewähren können:
- Vermessung der betroffenen Stelle
- Anprobe des Produktes
- Persönliche Beratung bezüglich Handhabung